Das Vorlesungs- und das Übungszeugnis
können durch das Ablegen einer schriflichen und einer mündlichen Prüfung erworben werden.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfung erfolgt mit Hilfe eines Bonuspunktesystems.
Hier sind insgesamt 20 Punkte zu erwerben.
Für ein positives
Vorlesungs- bzw. Übungszeugnis sind zumindest 11 Punkte erforderlich.
5 davon können durch das Vorrechnen an der Tafel erworben werden (1 Punkt pro korrekt vorgerrechnetem Beispiel).
Das rechtzeitige Abgeben aller Hausübungen ist eine Voraussetzung für das Antreten zur Prüfung.
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Last Update: Oktober 2000